Obdachlose gewinnen Klage gegen Räumung in Budapest [Ungarn]

Die kalten Nächte in Budapest können lebensgefährlich sein. Für die obdachlosen Menschen der Stadt bedeutete der Winter 2024/2025 nicht nur die übliche Kälte, sondern auch eine neue Bedrohung: Die Polizei rückte an, verhängte Strafen, stellte Haftbefehle aus. Die Begründung der Behörden lautete: Diese Menschen haben kein Recht, auf der Straße zu leben. Was wie ein schlechter Traum klang, war in Ungarn traurige Realität – bis ein Gerichtsurteil im Februar 2025 für Aufsehen sorgte (liberties.eu 2025).

*[Wusstest du? Seit 2018 ist das dauerhafte Wohnen auf öffentlichen Plätzen in Ungarn verfassungsrechtlich verboten. Die sogenannte „Vierte Fidesz-Verfassungsänderung“ erhob die Kriminalisierung von Obdachlosigkeit auf die höchste rechtliche Ebene.]*

Ein Urteil, das unter die Haut geht

Am 24. Februar 2025 veröffentlichte die Ungarische Bürgerrechtsunion (HCLU) eine erschütternde Analyse: Das ungarische Verfassungsgericht hatte entschieden, dass Obdachlosigkeit „nicht Teil des Rechts auf Menschenwürde“ sei (liberties.eu 2025). Mit anderen Worten: Menschen ohne Wohnung haben kein Recht, das nach Ansicht des Gerichts schützenswert wäre.

Die Entscheidung betraf eine Verfassungsänderung von 2018, die das dauerhafte Wohnen auf öffentlichen Plätzen verbot. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wurde ebenfalls verschärft. Nach Inkrafttreten verschwanden obdachlose Menschen aus den Budapester Unterführungen, und landesweit wurden Verfahren gegen sie eingeleitet (liberties.eu 2025).

Richter aus verschiedenen Städten legten Verfassungsbeschwerde ein – sie hielten die Regeln für verfassungswidrig. Auch die „Ordnungswidrigkeiten-Arbeitsgruppe“, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsorganisationen, reichte eine detaillierte Stellungnahme ein (tasz.hu 2019).

Fünf Richter widersprechen

Das Verfassungsgericht entschied mehrheitlich, dass die Kriminalisierung von Obdachlosigkeit nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Begründung: Armut sei eine „gewählte Lebensweise“, kein Zustand sozialer Ausgrenzung (tasz.hu 2019). Fünf Richter stimmten dagegen.

Balázs Schanda, einer der dissentierenden Richter, schrieb in seiner abweichenden Meinung: „Eine strafbare Handlung verletzt das Grundgesetz, wenn ihr Ziel nicht die Fürsorge und Versorgung der Bedürftigen ist. […] Die soziale Herausforderung der Wohnungsarmut kann nicht vom Verfassungsgericht gelöst werden, aber es darf die soziale Realität bei seinem Auftrag, die Verfassungsmäßigkeit zu schützen, nicht vergessen.“ (liberties.eu 2025)

Die Mehrheitsentscheidung ignorierte nach Ansicht von Beobachtern die Realität völlig. Die Stiftung „Shelter Foundation“, die seit Jahrzehnten Obdachlosenhilfe betreibt, hatte dem Gericht detaillierte Zahlen vorgelegt: Im Winter sind die Notunterkünfte zu 97 Prozent ausgelastet, an kalten Tagen sogar überbelegt (liberties.eu 2025). Freie Plätze gibt es nicht. Wer also auf der Straße lebt, tut dies nicht aus freien Stücken, sondern weil das staatliche System versagt.

[Wusstest du? Die „Shelter Foundation“ betreibt seit über 30 Jahren Obdachlosenhilfe in Ungarn. Ihre Daten zeigen, dass in den Wintermonaten schlichtweg keine Kapazitäten vorhanden sind, um alle obdachlosen Menschen unterzubringen.]

Zivilgesellschaft reagiert empört

Die „Ordnungswidrigkeiten-Arbeitsgruppe“, zu der auch das Ungarische Helsinki-Komitee und die Ungarische Bürgerrechtsunion gehören, nannte die Entscheidung „inakzeptabel“ (liberties.eu 2025). „Obdachlose werden aus der Gesellschaft gedrängt, weil der Staat versagt“, hieß es in einer Stellungnahme.

Rechtsanwältin Ágnes Kalota von der Arbeitsgruppe kritisierte die Argumentation des Gerichts scharf: „Es ist klar, dass das Gericht Obdachlosigkeit nicht als ernste Krise betrachtet, sondern als Verhalten, das kriminalisiert werden muss. Es argumentiert, dass Haft nur als letztes Mittel eingesetzt würde – aber Obdachlose können nach drei Verwarnungen in Haft landen, die innerhalb von zehn Minuten ausgesprochen werden können.“ (liberties.eu 2025)

Ein Sieg für die Menschenwürde?

Das Urteil vom Februar 2025 war ein Rückschlag. Doch es zeigte auch: Es gibt Menschen in Ungarn, die nicht schweigen. Die dissentierenden Richter, die Zivilgesellschaft, die Anwälte und Aktivisten – sie alle weigern sich, die Kriminalisierung von Armut hinzunehmen.

Die Ungarische Helsinki-Komitee, die Ungarische Bürgerrechtsunion und die Straßenanwalts-Vereinigung arbeiten weiterhin gemeinsam an einem faireren System (liberties.eu 2025). Sie wissen: Der Kampf um die Menschenwürde ist nicht mit einem Urteil verloren. Er geht weiter – jeden Tag, auf der Straße, vor Gericht, in den Köpfen der Menschen.


Quellen:

liberties.eu (2025): Hungarian Court Decision Strips Homeless People of their Humanity. Civil Liberties Union for Europe, 24.02.2025. Verfügbar unter: https://www.liberties.eu/en/stories/hungarian-constitutional-court-homelessness-inhumane-decision/17311

tasz.hu (2019): Inhuman decision from the Hungarian Constitutional Court. Társaság a Szabadságjogokért, 11.06.2019. Verfügbar unter: https://tasz.hu/en/cikkek/inhuman-decision-from-the-hungarian-constitutional-court/

Verfassungsblog (2019): „No one has the right to be homeless…“ 13.06.2019. Verfügbar unter: https://staging.verfassungsblog.de/no-one-has-the-right-to-be-homeless/

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